Teilzeit in Elternzeit

Teilzeit in Elternzeit

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Teilzeit in Elternzeit – was genau ist das?

Die Elternzeit ermöglicht es Eltern eine berufliche Auszeit zu nehmen, um sich um Familie und Kind(er) zu kümmern. Und zwar ohne den Job dafür kündigen zu müssen. Was viele jedoch nicht wissen, es geht auch beides: Arbeiten UND Elternzeit. Es ist nämlich möglich, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Das kann eine ideale Lösung für alle sein, die gerne mehr Zeit mit der Familie verbringen, aber gleichzeitig weiterhin arbeiten möchten.

Grundsätzlich kannst du während der gesamten Elternzeit weiterarbeiten. Der Gesetzgeber erlaubt Eltern in Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Genaue Planung und Abstimmung der Möglichkeiten mit dem Arbeitgeber sind wichtig. Wenn du angestellt arbeitest, musst du deinen Arbeitgeber über deinen Wunsch, Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten, frühzeitig informieren. Aber es ist auch möglich einen neuen Job während der Elternzeit zu beginnen oder Teilzeit in der Selbstständigkeit (weiter) zu arbeiten.

 

Was gibt es bei Teilzeit in Elternzeit zu beachten?

Wenn du während der Elternzeit weiterarbeiten möchtest, ist dies in der Regel möglich. Du solltest dies jedoch immer mit deinem Arbeitgeber besprechen und dies so schnell wie möglich tun. Der Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit besteht jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Das Unternehmen muss mehr als 15 Mitarbeiter/innen beschäftigen (Ausbildende zählen nicht)
  • Du musst bereits länger als sechs Monate dort arbeiten
  • Anspruch auf Teilzeitarbeit hast du nur, wenn die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 15 und 32 Stunden beträgt.

Bei einer Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden pro Woche besteht kein Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Die 32-Stunden-Regelung bezieht sich jedoch auf einen Monatsdurchschnitt, d. h. ein Durchschnitt von 32 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden.

Wenn du mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitest, erlischt dein Anspruch auf Elternzeit. Beachte auch, dass dein Einkommen während der Elternzeit auf deine Elterngeld-Zahlungen angerechnet wird. Informiere dich also vorab, was finanziell für dich und deine Familie am besten ist. Der Elterngeld-Rechner kann dabei eine große Hilfe sein. 

Wenn sowohl du als dein Partner Elternzeit nehmen und gleichzeitig arbeiten möchten, kann das Elterngeld-Plus für euch eine gute Wahl sein. Wenn du mit deinem Partner 25-30 Stunden pro Woche arbeitest, hast du möglicherweise noch Anspruch auf einen Partnerbonus im Rahmen des Elterngeldes (vorausgesetzt, ihr arbeitet beide mindestens 4 Monate lang 25-32 Stunden). Das sind mindestens 1200 Euro Partnerbonus für euch beide zusammen.

Teilzeit in Elternzeit vs. „normale“ Teilzeit

Macht es einen Unterschied nach Beendigung der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten oder Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten? Die klare Antwort darauf lautet: ja!

Bei einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit genießt du weiterhin einen speziellen Kündigungsschutz. Du bist außerdem anpassungsfähiger in deiner Stundenzahl 15 – 32 Stunden pro Woche. Kannst die vereinbarten Stunden also nochmal anpassen, wenn es zu viel oder zu wenig ist. Die gewünschte Arbeitszeit kannst du im Antrag angeben; widerspricht der Arbeitgeber nicht, gilt der Antrag als genehmigt. Nach Beendigung der Elternzeit hast du wieder Anspruch auf deinen vorherigen Vertrag, also beispielsweise deine Vollzeit-Stelle.

Alternativ kannst du einen neuen Vertrag mit angepasster Stundenanzahl aushandeln. Diesen Anspruch hast du bei einer reinen hingegen Teilzeitbeschäftigung nicht. Dafür kannst in dem Fall mehr als 32 Stunden pro Woche oder „fast Vollzeit“ arbeiten. Das wiederum ist bei einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit nicht möglich.

Die Vorteile einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit überwiegen. Jedenfalls in den meisten Fällen. Hier sind die wichtigsten Vorteile von Teilzeit in Elternzeit kurz zusammengefasst.

  • der Kündigungsschutz während der Elternzeit gilt weiterhin
  • flexiblere Anpassung bei den Stunden
  • Anrecht auf den „alten“ (Vollzeit-)Vertrag vor der Elternzeit
 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für Teilzeit in Elternzeit gibt es gewisse Anspruchsvoraussetzungen. Eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Du bist seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen.
  • Das Unternehmen beschäftigt ständig mehr als 15 Mitarbeiter.
  • Eine Teilzeitbeschäftigung erfolgt mindestens 2 Monate.
  • Dagegen spricht kein dringender betrieblicher Grund.

Dringende betriebliche Gründe können zu einer Absage durch den Arbeitgeber führen. Beispiele: Der Job existiert nicht mehr oder es ist keine Teilzeitarbeit möglich.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber während der Elternzeit dennoch eine zeitlich befristete Teilzeit vereinbaren.

Wenn der Arbeitgeber deinen Antrag ablehnt, kannst du mit seiner Erlaubnis anderweitig nebenberuflich oder selbstständig arbeiten.

Welche Fristen sind bei Teilzeit in Elternzeit zu beachten?

Eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit ist unkompliziert. Kümmere dich am besten frühzeitig, idealerweise zusammen mit dem Antrag auf Elternzeit. Dies gibt dem Arbeitgeber mehr Zeit, die Teilzeitarbeit zu planen und entsprechende Bedingungen zu schaffen.

Arbeitnehmer müssen sich von ihrem Arbeitgeber eine Eingangsbestätigung des Antrags einholen. Damit können sie nachweisen, dass sie es fristgerecht eingereicht haben. Für die Beantragung einer Teilzeitbeschäftigung gelten die gleichen Fristen wie für die Beantragung der Elternzeit.

  • Vor Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes: mindestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn der Teilzeitbeschäftigung.
  • Nach dem 3. Geburtstag des Kindes (vor dem 8. Geburtstag): mindestens 13 Wochen vor dem geplanten Beginn der Teilzeitbeschäftigung.
  • Wenn das Kind vor dem 1. Juli 2015 geboren wurde, dann 7 Wochen vor dem geplanten Beginn der Teilzeitbeschäftigung.

Bestimmte Fristen gelten auch für die Arbeitgeber:

Vier Wochen bei Teilzeitantrag vor dem 3. Geburtstag und acht Wochen ab dem 3. Geburtstag. Dein Arbeitgeber kann eine Bewerbung nur vollständig annehmen oder ablehnen. Reagiert er nicht innerhalb der Frist, erfolgt die Genehmigung automatisch.

 

So beantragst du deine Teilzeit in Elternzeit

Arbeitnehmer müssen einen schriftlichen Antrag an den Arbeitgeber stellen. Er muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Kontaktdaten, ggf. Abteilung und Personalnummer
  • Beginn der Teilzeitbeschäftigung
  • Wöchentliche Arbeitszeit (Anzahl Stunden pro Woche, z. B.: 24 Stunden)
  • Verteilung der Arbeitszeit nach Wochentag und Tageszeit. Wie möchtest du die Stunden über die Woche verteilen? (von Montag bis Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr, 3 Tage à 8 Stunden oder 4 Tage à 6 Stunden, bei Teilzeit bitte in der Information angeben, vormittags oder nachmittags und welche Wochentage für dich ideal sind)

Wenn Beschäftigte zuvor in Teilzeit gearbeitet haben und die Teilzeitarbeit fortsetzen möchten, können sie ihren Arbeitgeber bei der Beantragung der Elternzeit einfach darüber informieren. Aber es ist auch eine weitere Reduzierung der Stunden, also sozusagen eine Teilzeit der Teilzeit, möglich.

Wenn du während der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchtest, gelten die gleichen Fristen wie für die Elternzeit. Es ist am besten, in der Bewerbung so konkret wie möglich zu sein. Dies erleichtert dem Arbeitgeber die Entscheidung, ohne zu viele Fragen zu stellen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn nicht alle Voraussetzungen für eine Teilzeitbeschäftigung erfüllt werden können. Insgesamt kannst du während der Elternzeit deine Arbeitszeit noch zweimal reduzieren oder erhöhen.

 

Fazit: Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist ohne großen Aufwand möglich

Wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit überhaupt kein Problem. Der formlose Antrag muss fristgerecht gestellt werden. Wenn du und dein/e Partner/in bereits während der Schwangerschaft geplant haben, dass einer oder beide während der Elternzeit Teilzeit arbeitet, kannst du dies schon früher mit dem Arbeitgeber besprechen. Dann können Unternehmen besser planen und alle Beteiligten wissen, was sie in Zukunft erwartet.

Weitere Infos rund um das Thema Elternzeit, Elterngeld etc. findest du auf den Seiten des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

Und hier findest du meine persönlichen Top 5 Instagram-Accounts, die mich was Kinder und Karriere angeht täglich inspirieren!

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